Der Auftragnehmer übernimmt Beratungsaufträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller erteilten Aufträge. Sie gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden. Die Erteilung des Auftrages gilt als Anerkennung der ausschließlichen Geltung dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit verbindlich, als der Auftragnehmer ihrer Geltung beziehungs- weise ihrer teilweisen Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich, rechtsgültig gezeichnet bestätigt werden: Sie verpflichten gegenseitig nur in dem schriftlich vereinbarten Umfang.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede direkte oder indirekte Abwerbung von Mitarbeitern des Auftragnehmers für sein Unternehmen oder ihm nahestehende Unternehmen zu unterlassen.
Die vom Auftragnehmer ausgefolgten, von ihm erstellten Leistungen (Unterlagen, Pläne usw.) bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber – auf welchem Rechtsgrund auch immer beruhend – Eigentum des Auftragnehmers.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichische Recht. Gerichtsstand ist der Ort des Sitzes des Auftragnehmers.
Das Angebot auf Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung eines Vertragsanbotes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform sowie der rechtsgültigen Fertigung durch hiezu vertretungsbefugte Personen in vertretungsbefugter Anzahl. Dasselbe gilt für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages und auch die Änderung dieser Bestimmung.
Bei Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.